Gebührenordnung

Veröffentlicht am 11.10.2008 in Anträge

A n t r a g
der Jungsozialisten (Jusos) Schwäbisch Gmünd zur Änderung der „Satzung über die Gebühren der Stadtbibliothek Schwäbisch Gmünd (Gebührenordnung)“
Die Jugendgemeinderat Schwäbisch Gmünd möge beschließen:
Der Jugendgemeinderat Schwäbisch Gmünd fordert eine Änderung der „Satzung über die Gebühren der Stadtbibliothek (Gebührenordnung)“; explizit eine Ergänzung des §1 Absatz 2 der Gebührenordnung um folgende (fett markierte) Worte:
„2. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre … sowie volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende bzw. Angehörige eines freiwilligen sozialen / ökologischen Jahres bis 27 Jahre … werden von der Gebührenpflicht ausgenommen. Die Befreiung muss jährlich mithilfe eines gültigen Berechtigungsausweises beantragt werden.“
Die Laufzeit dieser Änderung wird auf vorerst 2 Jahre begrenzt. Im Laufe des 4.Quartals des 2 Jahres erfolgt eine quantitative und qualitative Auswertung über Erfolg oder Misserfolg und eine erneute Beschlussfassung über Beibehaltung oder Abschaffung der o.g. Regelung zur Gebührenbefreiung.
Begründung des Antrags:
1. Schüler und Studenten, Auszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende bzw. Angehörige eines freiwilligen sozialen Jahres verfügen in der Regel über kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen. Die Volljährigkeit ändert an dieser Situation nicht das Geringste. Trotzdem unterscheidet die „Satzung über die Gebühren der Stadtbibliothek (Gebührenordnung)“ noch zwischen Minder- und Volljährigen und nicht nach dem Grade des Berufs- bzw. Ausbildungsstandes.
Eine volle Gebührenbelastung in gleicher Höhe wie vollerwerbstätige Personen ist nach Meinung der Jusos eine unsoziale und unnötige Belastung der jungen Erwachsenen. Zudem dürfte es auch im Interesse der Öffentlichkeit sein, dass die Gebührenordnung sozial gerechter gestaltet wird.
2. Die Bibliothek ist aufgrund ihrer vergleichsweise guten Ausstattung Anlaufpunkt vieler Schüler und Studenten, bspw. zum Zwecke der Recherche für Referate und Hausarbeiten oder der allgemeinen Bildung. Dies sollte in besonderer Weise von der Stadt gefördert werden, vor allem vor dem Hindergrund der jüngsten Bildungsdiskussionen. Eine Ausleihgebühr, und mag sie noch so gering sein, ist hier eine grundsätzliche Hemmschwelle und daher contraproduktiv. Nicht fordern, sondern fördern sollte hier das Credo sein. Die Jusos wünschen sich von der Stadtverwaltung, dass sie sich der Bildungsoffensive anschließt und nicht nur den materiellen Schulausbau, sondern auch den Bildungsausbau vorantreibt.
3. Ein deutlicher Verwaltungsmehraufwand ist von Seiten der Jusos aus nicht ersichtlich. Das Kassieren des Jahresbeitrags dürfte etwa genauso lange dauern wie das Kontrollieren des Berechtigungsnachweises.
4. Sozial Schwache werden bereits in Form eines Regelsatzes im Arbeitslosengeld für Ausgaben im Bereich Bildung bzw. Kultur von staatlicher Seite finanziell unterstützt. Daher ist eine Einbeziehung dieser Gruppe in die Gebührenreduktion nicht notwendig.
5. Auch die Jusos schließen sich dem Wunsch nach einer zügigen Konsolidierung des Haushalts und einem damit verbunden Abbau der städtischen Schulden an und sind sich gleichzeitig bewusst, dass der Vorschlag Mehrkosten verursacht. Diese Mehrkosten konnten jedoch nach Auskunft der Verwaltung aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben bisher nicht genauer spezifiziert werden. Daher schlagen die Jusos vor, die Gebührenänderung auf vorerst 2 Jahre zu begrenzen, um einerseits die Einnahmeausfälle durch die Neuregelung und andererseits die Vorteile durch eine eventuell höhere Ausleih-, Nutzungs- und Kundenquote besser einschätzen zu können.

 

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